Fahrten zu
stationären
Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen
bei Krankenhausaufenthalten
von mehr als einem Tag)
von mehr als einem Tag)
Ihre Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten zu einer stationären
Behandlung, ohne dass es einer vorherigen Genehmigung bedarf.
Lassen Sie sich von Ihrem einweisenden Arzt eine Verordnung einer
Krankenbeförderung (umgangssprachlich Taxischein genannt) für den
Weg ins Krankenhaus ausstellen und sparen Sie sich die Suche nach
einem Parkplatz und die Sorge um Ihr Fahrzeug.
Für Ihre Entlassung erhalten Sie die benötigte Verordnung von Ihrem
behandelnden Arzt im Krankenhaus, bzw. den Schwestern auf Station,
sofern Ihr einweisender Arzt nicht bereits die Rückfahrt verordnet hat.
Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg der Genesung ein Stück weit
begleiten zu dürfen.
Sie erreichen uns unter: (0421) 3770 7800
oder mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de
Folgende Voraussetzungen gelten für Fahrten zu stationären Behandlungen:
• Ärztliche Verordnung erforderlich.
(Diese erhalten Sie durch Ihren einweisenden Arzt, oder auf
Station im Krankenhaus.)
• Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
• Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt wird im Taxi bezahlt.
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da .
Telefonisch unter: (0421) 3770 7800
mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de